Die derzeitige Kontaktbeschränkung in Bayern lässt eine gemeinsame sportliche Aktivität nur unter strengen hygienischen Anforderungen zu. Sämtliche Kontaktsportarten sind demnach nicht zulässig. Lediglich sog. Individualsport in Gruppen mit bis zu 5 Personen (wie z. B. Laufeinheiten o. ä.) ist erlaubt. Entgegen der vorab ergangenen Richtlinie des Bayerischen Fußballverbandes (BFV) kann, nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, ein Gruppen- oder „Grüppchentraining“ auf dem Vereinsgelände derzeit noch nicht stattfinden.